Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung hat der Arbeitgeber unter anderem die Pflicht,
- durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen durch Lärm und/oder Vibrationen ausgesetzt sind oder sein könnten,
- Messungen nach dem Stand der Technik durchzuführen,
- die erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung nach dem Stand der Technik durchzuführen,
- Lärmbereiche zu kennzeichnen
- geeigneten Gehörschutz auszuwählen, bereitzustellen und dessen bestimmungsgemäßge Verwendung sicherzustellen.
dBmess unterstützt Arbeitgeber in der Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV und führt die erforderlichen Lärm-Messungen normgerecht durch. Vibrationsmessungen führen wir nicht selbst durch.
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