LärmVibrationsArbSchV

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung hat der Arbeitgeber unter anderem die Pflicht,

  • durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen durch Lärm und/oder Vibrationen ausgesetzt sind oder sein könnten,
  • Messungen nach dem Stand der Technik durchzuführen,
  • die erforderlichen Maßnahmen zur Lärmminderung nach dem Stand der Technik durchzuführen,
  • Lärmbereiche zu kennzeichnen
  • geeigneten Gehörschutz auszuwählen, bereitzustellen und dessen bestimmungsgemäßge Verwendung sicherzustellen.

dBmess unterstützt Arbeitgeber in der Umsetzung der LärmVibrationsArbSchV und führt die erforderlichen Lärm-Messungen normgerecht durch. Vibrationsmessungen führen wir nicht selbst durch.

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