Nach § 26 BImschG kann die zuständige Behörde verlangen, dass eine Messung von einer nach Landesrecht bekanntgegebenen Messstelle durchgeführt wird. Eine solche Messstelle sind wir nicht.
Bei Veranstaltungen sind die zuständigen Behörden jedoch öfters mal ein wenig kulant, so dass auch geeignete Fachfirmen solche Messungen durchführen können. Selbstverständlich haben wir das geeignete Mess-Equipment (also einen amtlich geeichten Klasse 1-Schallpegelmesser) und auch Erfahrung in der Durchführung solcher Messungen.
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